"Ein fehlendes Demokratieverständnis und mangelnden Respekt vor den ehrenamtlich tätigen Menschen im Land", wirft der Gothaer FDP-Kreisvorsitzende Jens Panse den Vertretern der Landesregierung vor. "Bei so vielen Unterschriften gegen die unnötige Gebietsreform in Thüringen würde eine redliche Landesregierung nicht gegen das Volk vor das Verfassungsgericht ziehen, sondern den Vollzug der Liquidation von Kreisen und Gemeinden aussetzen bis das Volk sich für oder gegen die Gebietsreform entschieden hat."
Die Landesregierung spiele damit auf Zeit und erhöhe den Druck auf die Gemeinden, ihre Selbstständigkeit aufzugeben, obwohl sie es überhaupt nicht wollen. "Wenn Ihr Euch jetzt zusammenschließt, bekommt ihr Kohle - wer das zu spät tut, wird eh gezwungen und bekommt gar nichts", so die sinngemäße Botschaft von Innenminister Holger Poppenhäger. "Viele Gemeinden drohen jetzt die Nerven zu verlieren, statt den Ausgang des Volksbegehrens abzuwarten und verkaufen ihre Freiheit für Geld - ein Linsengericht. Denn viel kann man mit der Fusionsprämie in dieser Höhe ohnehin nicht anfangen. Aber die Existenz der Gemeinde ist endgültig weg", warnt der liberale Kommunalpolitiker.
Die Begründung der Regierungsvertreter für die angekündigte Klage, das Volksbegehren verletze den für es geltenden Finanzvorbehalt, hält Panse für völlig absurd. Der Finanzvorbehalt solle das Land vor Mehrausgaben schützen. "155 Millionen weniger auszugeben hat noch keinen Finanzminister in Bedrängnis gebracht", so Panse. Außerdem stünden die 155 Millionen "Bestechungsgeld" für Gemeindezusammenschlüsse auch noch in gar keinem Landeshaushalt. Zudem dürfe nach der Rechtsprechung das Volksbegehren schon über bis zu 1,5 Prozent des Landeshaushaltsvolumens verfügen. Wenn der Justizminister jetzt sage, es werde über künftige Einsparungen verfügt, müsse man daran erinnern, dass die bislang in keiner Weise belegt werden könnten. Außerdem solle es ja angeblich nicht vordergründig um Einsparungen sondern um eine effektivere Verwaltung gehen.
"Es gibt keine Begründung das Volksbegehren vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen", stellt der FDP-Kreisvorsitzende fest. Es gehe nur darum während des verfassungsgerichtlichen Verfahrens Gemeinden und Kreise zu liquidieren. "Das ist reiner Rechtsmissbrauch. Hoffentlich sehen das die Verfassungsrichter auch so", so Panse abschließend.