Endlich haben wir wieder Direktiven die wir mit Stolz erfüllen werden dürfen/müssen. Die mit der Wende 1990 totgeglaubte Planwirtschaft feiert Auferstehung. Die kommunistischen Wurzeln bei den Grünen und Alternativen Gruppierungen beginnen sich mit der Bevormundung der freiheitlichen Handlung des Menschen durchzusetzen. Die Bevormundung des Menschen wird zum Hauptgegenstand der Politik.
(Das Einklagen von vorgeblichen Rechten und Vorgaben scheint sich in Europa und insbesondere in Deutschland wie eine Seuche auszubreiten.Die Pflichten der Gemeinschaft werden dabei ausgeklammert)
Die Verantwortung der Presse kehrt sich von Aufklärung in Verängstigung des Menschen um.
(siehe z.B.Berichterstattung über Japan, Sicherheitsschek der KKW, Colibakterium, Aschewolke Island)
Hinsichtlich einer planwirtschaftlich exakt auf Jahreszahl oder Wahltermin sowie neuer Legislaturperiode festgelegten Terminstellung in der Bundesrepublik für politische Zielstellungen auf infrastrukturellem Gebiet sowie Klimapolitischen Zielstellungen und insbesondere wie aktuell zu energiepolitischen Weichenstellungen mit dem Atomausstieg ergeben sich aus den Erfahrungen mit der DDR Planwirtschaft und deren verhängnisvollen Folgen erhebliche parallele Bedenken.Die bestehende Rechtsauffassung in der BRD steht einem solchen auferlegten Zwang des Einzelnen und der Wirtschaft derzeit gegensätzlich gegenüber.
Jeder, der sich sich ein wenig mit Komplexen Großprojekten auskennt, weiß, was das heißt.
Realitätsferne Ausstiegsphantasten in den Parteien oder in der Sache aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Gruppierungen zusammengestzten ,in der Fachsache absolut inkompetenten "Experten" -Kommission oder Instituten aber auch Bundes-und Landesämtern sowie Journalisten wissen nicht und hinterfragen auch nicht welche Faktoren sich hier im Detail bemerkbar machen.
Grundvoraussetzung einer solch komplexen Umwandlung der Energie-Infrastruktur sind gesetzgeberischen Regelungen und die Bundes-,Landes- und Regionalplanerischen Bedingungen die erfüllt werden müssen.Die Einflüsse des europäischen Regulierungsdranges sind ebenfalls zu beachten. Alle hierzu erforderlichen Gesetzgebungsverfahren bis hin zum Verwaltungsrecht,Bürgerliches Gesetzbuch ,Raumordnungsverfahren, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren müssen in vollständiger Übereinstimmung der Entscheidungsträger kurzfristig und lückenlos durchlaufen werden.
Um sichere Grundlast und Versorgungssicherheit während des gesamten Ausstiegsprozesses zu gewährleisten, kann die Umstellung nur Zug um Zug erfolgen, d.h. ein Kraftwerk darf erst dann vom Netz genommen werden, wenn die Alternativenergie real verfügbar ist. Dazu müssen für die hierzu erforderlichen zentralen und dezentralen Ersatz-Kraftwerke sowie für die erforderlichen Trassen, Netzeinbindung und Speichermöglichkeiten abgestimmt werden. Erst dann kann entworfen,geplant und genehmigt werden.Erst danach kann errichtet und produziert sowie natürlich auch finanziert werden .
Eine neue Energie-Infrastruktur eines Industriestaates baut man nicht durch ethisch/politische Diskussion,Wunschvorstellungen und Ideologie um. Die Politiker und Verantwortlichen in Bund,Land und Kommunen müssen zügig an den in ihrer Verantwortung stehenden Entscheidungen schnellstens handeln.
Im Ergebnis müssen die Genehmigungsverfahren zügig und ohne juristische Verzögerungen duchgeführt werden können.
Die Wirtschaft wird gewinnorientiert ihre Möglichkeiten zur schnellen Ausführungsplanung ,Finanzierung ,Ausschreibung ,Errichtung und Inbetriebnahme im eigenem wirtschaftlichen Interessse einsetzen.
Unter einem solchen Zeitdruck wächst die Gefahr,dass man bei der Umsetzung Faktoren der Nachhaltigkeit übersieht ja übersehen muss.
Im Gegensatz zur privatwirtschaftlichen Planung in der Umsetzungsphase kann eine solche politische und volkswirtschaftliche Planung für die Gesetzgebung sowie einheitlicher Rechtsauffasssung keinen absoluten Zeitplan vorgeben.
Deshalb ist 20 XX keinesfalls möglich.
Nur durch harte Arbeit vieler Politiker und Fachleuten aus allen Bereichen - vorausgesetzt, die Sankt Florians - Bürgerinitiativen verhindern es nicht oder weigern sich,( wie Stuttgart 21, Kraftwerk Datteln ), abgeschlossene Genehmigungsverfahren als Fakt zu akzeptieren, kann ein Zielhorizont erreicht werden.
Ein Zeithorizont innerhalb einer Dekade ist möglich.
Aus eigener Erfahrung ziehen sich die Gesetzgebungsverfahren beim Bund und den Ländern über mehrere Jahre hin.
Ein Beispiel aus eigener Erfahrung bei der Errichtung eines Großvorhabens der Energie aus teils Planwirtschaft der DDR und der freien Wirtschaft sowie Veraltungsrecht der BRD nach 1990
am Pumpspeicherkraftwerk Goldidthal verdeutlicht :
Standortsuche 1965 1
geologische Erkundung 1972-1976 4
Anzeige n.Energiewirtschaftsgesetz 1991-1992 2
Raumordnungsverfahren 1991-1993 3
Planfeststellungsverfahren 1993-1997 5
Errichtung 1997-2003 7 = 22 Jahre !!!
So gehen wir also von möglichen 10 - 20 Jahren für Großvorhaben unter optimalen Abläufen aus .
Bei anderen Großvorhaben haben wir ähnliche Zeitabläufe.KW Datteln 2007 - 20xx
.
Den Politikern ist zu empfehlen sich schon jetzt ausschweifende nichtssagende Ausreden für das
Nichterreichen der Zielstellung einfallen zu lassen.Die Beiträge von den Parteitagen der SED in der DDR zu den Direktiven der Erfüllung der Jahrespläne könnten hierbei hilfreich sein.