Der Inhalt des in der Presse angekündigten Windenergieerlasses gleicht einem "Blindflug", denn es gibt keine in den deutschen Energiemarkt eingebettete aktuelle wissenschaftliche Untersuchung über den Windkraftbedarf und den damit verbundenen Flächenbedarf in den einzelnen Bundesländern.
Die einseitige Fixierung der Thüringer Energiepolitik auf den Ausbau der Windkraft ist in Wertung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP 2025) mit der Kopplung an Pumpspeicherwerke (PSW) gebunden und zeigt sich in dem unbedingten Willen der Landesregierung ein Prozent (1 %) der Thüringer Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Das aus vergangenen Jahrzehnten sattsam bekannte Bilanzerfüllungsgebaren von Plankommissionen feiert fröhliche "Urstände".
Mit dem Erlass werden naturschutz- und umweltfachliche Schutzbestimmungen und Abstandregelungen zielgerichtet unterlaufen. Besonders werden die Schutzregelungen der Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete insbesondere der Wasser-Schutzzonen III (weitere Schutzzone) eingeschränkt um großflächig Bereiche für Windkraftkonzentrationen zur Verfügung zu haben. Dies verstößt eindeutig gegen die Sicherung der Daseinsvorsorge Trinkwasser und leitet die Rückentwicklung einer sicheren Trinkwasser und Heilwasserversorgung ein und wirft Thüringen in der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser um Jahrzehnte zurück.
Die im Erlass angebotene Bürgerbeteiligung beschränkt sich in der Hauptsache auf Beratung hinsichtlich kapitalisierender Bürgerbeteiligungsmodelle, weniger auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Regionalplanung oder Genehmigungsplanung.
Die juristischen Folgen des Erlasses für andere Planungen und Genehmigungen infolge der Erfolgsvorgabe "pro Windkraftanlagen" bei der Raumbeschaffung und in Abwägungsprozessen schränken die Ermessensmöglichkeiten des Landkreises bei der Aufstellung der Energie- und Klimakonzeptionen ein, begrenzen die originären Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaften und die Behörde "muss" die Entscheidung im Sinne des politisch-ideologisch formulierten Erlasses treffen , da ihr kein "Spielraum" für eine eigene Entscheidung verbleibt Die damit verbundene Einengungen des Bürgerdialoges durch die Rot-Rot-Grüne Landesregierung stehen im krassen Gegensatz zur Aussage zum Bürgerdialog im Koalitions-vertrag sowie zur demokratischen Willensbildung im "Weißbuch" des von der SPD geführten Bundeswirtschaftsministerium der CDU-SPD Bundesregierung.
Der vorliegende Erlass ist - wegen des fehlenden Bedarfsnachweises der Menge Windkraft und daraus folgernd wegen nicht nachgewiesenen Flächenbedarfes und pauschaler Abstandsregelung verbunden mit den unumkehrbaren Einschränkungen des Schutzes der Landschaft und des Menschen, wegen der Beraubung der Schutzzonen für die Daseinsvorsorge Trinkwasser und Verlust von land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, wegen der Niederschlagung der Ermessensmöglichkeiten der Regionalen Planungsgemeinschaften und der Behörde durch "gebundene Entscheidungen" und damit verbundener Einschränkungen von Sach- und Fachkunde der Bürger in der Öffentlichkeitsbeteiligung - abzulehnen.
Dies sollte man der Landesregierung bei ihren hochtrabenden Zielen zur Energiewende zu Bedenken geben.
Dipl.-Ing. Helmut Deubner
Friedrichroda